Es geht um Millionen! Präzedenzentscheidung zu Kreditkartengebühren
Der relevante Artikel des Milliyet-Zeitungsredakteurs Gürkan Akgüneş lautet wie folgt: Feyyaz Bulut Gürbüzer beantragte bei der Schiedskommission für Verbraucher in Yenimahalle die Rückerstattung der von seiner Kreditkarte eingezogenen jährlichen Kartengebühr von 189 TL. Das Schiedsgericht gab dem Kartennutzer Recht und entschied, die von der Bank eingenommenen 189 TL zurückzuzahlen. Die Bank reichte jedoch beim 2. Verbrauchergericht von Ankara Klage auf Aufhebung der Entscheidung ein.
SOLCHE VERTEIDIGTE
Auf Antrag der Bank verpflichtet sich der Kartennutzer zur Zahlung der Kartengebühr im Bankdienstleistungsvertrag, die Kartengebühr wird zuvor in den dem Kunden zugesandten Kontoauszügen mitgeteilt, der Kunde stellt eine solche Aufforderung nicht, obwohl die Bank dies getan hat eine kostenlose Kreditkartenoption, der Kunde hat aufgrund der Gebühren jahrelang auch die Kreditkartengebühr bezahlt Es wurde angegeben, dass der Kunde die Kreditkarte nicht schließen wollte und dass der Kunde von vielen Dienstleistungen wie Ausgaben profitierte ohne Bargeld, Raten, Prämien und Meilen sammeln. In der Petition wurde auch argumentiert, dass die Gebühr aufgrund all dieser Kartenvorteile ein Erfordernis der Billigkeit sei.
„NICHT BEWEISEN“
Das Gericht wies andererseits darauf hin, dass solche Vereinbarungen nicht als Ergebnis gegenseitiger Verhandlungen der Parteien unterzeichnet wurden, und betonte, dass die Bedingungen, die der Verkäufer oder Lieferant einseitig in den Vertrag einfügt, ohne mit dem Verbraucher zu verhandeln, im Einklang stehen mit dem Verbraucherschutzgesetz und dem Beschluss des Europarates.
In der Entscheidung hieß es: „Der Fall musste zurückgewiesen werden, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Vertragsfragen mit dem Verbraucher besprochen wurden“. In diesem Zusammenhang hat das Gericht die Entscheidung der Verbraucherschlichtungsstelle zur Erstattung des Kartenpreises bestätigt und die Kosten des Verfahrens von der Bank übernommen.
„SOLLTE KOMPENSIERT WERDEN“
Aydın Ağaoğlu, Vorsitzender des Verbraucherverbands: „Mit dieser Entscheidung wurde deutlich, dass die Organisation nun mit ihrem Kunden über die Kartenmitgliedsgebühr verhandeln muss. Dieser Prozess beginnt, wenn die Bank die Kartengebühr vom Verbraucher verlangt. Banken sind gesetzlich verpflichtet, eine kostenlose Kreditkartenalternative anzubieten. Die verlangten und erhaltenen Entgelte ohne ausdrückliche Verhandlungen mit dem Kunden über die preisliche Karte durch das Angebot einer kostenlosen Kartenalternative sind unlauter. Einige Verbraucherschlichtungsstellen können entgegen den gesetzlichen Regelungen auch gegen den Verbraucher entscheiden. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt und gerichtlich vorgegangen werden, meist verzichten Verbraucher aber auf eine Widerspruchsklage, etwa wegen des bei der Klageerhebung zu hinterlegenden Kostenvorschusses. Um dies zu verhindern, sollte dem Verbraucher auch das Recht eingeräumt werden, immateriellen Schadensersatz geltend zu machen. Infolgedessen gibt es einen Prozess, der sich sowohl materiell als auch moralisch auflöst.“
Staatsangehörigkeit