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Es betrifft Millionen von Autobesitzern! Präzedenzfall „Wertverlust“-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

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Nach dem Verkehrsunfall mit Sachschaden beeilten sich die Beteiligten, die Fahrzeuge zu reparieren. Der Geschädigte, dessen Fahrzeug stark beschädigt war, klagte gegen die Versicherungsgesellschaft, die die Verkehrsversicherungspolice des zu hundert Prozent defekten Fahrzeugs ausgestellt hatte, um den Wertverlust des Fahrzeugs auszugleichen.

Der Geschädigte, der vor dem Handelsgericht 1. Instanz anrief, verlangte von der Beklagten die Eintreibung des Wertverlustes des Fahrzeugs mit den ab Verzugseintritt aufgelaufenen Diskontzinsen unter der Bedingung der Verschwiegenheit seiner Überschussrechte.

GERICHT ABGELEHNT!

Der Anwalt des Angeklagten verteidigte die Einstellung des Verfahrens. Gericht; Auf der Grundlage der gesammelten Beweise und des angenommenen Sachverständigengutachtens beschloss es, die Klage abzuweisen. Als die Entscheidung feststand, schritt das Justizministerium ein. Das Ministerium forderte, die Entscheidung zugunsten des Gesetzes aufzuheben. Die 4. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs hat die Akten des Verfahrens erneut geprüft und eine Entscheidung unterzeichnet, die Millionen von Fahrzeughaltern betrifft.

High Court, Wertminderung bei Verkehrsunfällen; Er wies auf die Definition von „der Differenz zwischen dem Mittelwert des Gebrauchtwagenpreises vor dem Unfall und dem Gebrauchtwagenpreis nach der Reparatur“ hin.

VORLÄUFIGE „WERTVERLUST“-ENTSCHEIDUNG DER GERICHTSBARKEIT

Bei der Ermittlung des Wertverlustes des Fahrzeugs mit dem Präzedenzurteil unter Berücksichtigung von Marke, Alter, Modell und Teilen des Fahrzeugs, der Ermittlung des Gebrauchtwagenverkaufspreises des Fahrzeugs vor dem Unfalldatum, der Ermittlung des Gebrauchtwagenverkaufspreis nach Reparatur des Fahrzeugs und die Differenz in der Mitte werden berücksichtigt.

Als Wertminderung gilt nach dem BGH-Antrag die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs nach Beschädigung und Instandsetzung infolge eines Verkehrsunfalls und dem Wert im unbeschädigten Zustand und die Ermittlung des Gebrauchtverkaufspreises nach Instandsetzung des Fahrzeugs und der Differenz in der Mitte berücksichtigt werden das nach den allgemeinen Regeln berechnet wird, auf die Entscheidung gestützt und beschlossen wird, dem Antrag auf Aufhebung zugunsten des Gesetzes stattzugeben.

 

 

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