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Ermittlungen zu zwei Unternehmen, die sich gegenseitig Aktien von der Wettbewerbsbehörde gekauft haben

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Der Wettbewerbsrat übernahm den Prozess des Kaufs von Aktien von Unternehmen auf Gegenseitigkeit durch Dalsan Alçı Industry unter der Kontrolle von Dalsan Investment and Power AŞ und Saint-Gobain Rigips Alçı Industry unter der Aufsicht von Saint-Gobain Weber Construction Chemicals Industry.

In der schriftlichen Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde wurde dieser Vorgang als „Etablierung einer gemeinsamen Aufsicht“ definiert. In der schriftlichen Stellungnahme wurde mitgeteilt, dass die Abschlussprüfung mit Beschluss des Ausschusses vom 08.09.2022 begonnen hat, in dem der Antrag auf das als Einrichtung eines Joint Audit definierte Verfahren geprüft wurde. In der schriftlichen Erklärung wurde festgestellt, dass das Verfahren, das der letzten Überprüfung unterzogen wurde, ausgesetzt wurde und gemäß Artikel 10 des Wettbewerbsschutzgesetzes nicht durchgeführt werden konnte.

Bei der letzten Prüfung wurden die Verfahren, in denen die Prüfung eingeleitet wurde, auf der Grundlage der Pflicht zur Überwachung von Fusions- und/oder Übernahmevorgängen, die zu einer erheblichen Verringerung des aktiven Wettbewerbs auf den Märkten führen würden, gemäß Artikel 7 des Gesetzes über der Wettbewerbsschutz, darüber hinaus im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur im Markt, im 10. Element, bis zur letzten Prüfung, wobei festgestellt wurde, dass es auf der Ermächtigung zum Erhalt beruhte.

T24

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