Erklärung zur Stromerzeugung von EMRA

Unter Hinweis darauf, dass die Verordnung über die nicht lizenzierte Stromerzeugung am 11. August in der Erklärung der EMRA im Amtsblatt veröffentlicht wurde, besteht das Ziel der Verordnung darin, allen Verbrauchern, die die Möglichkeit haben, die „Energie, die sie verbrauchen“, aus der Sonne zu erzeugen und zu erzeugen Verbraucher zu verhindern, die einen realen Verbrauch haben, aber aufgrund begrenzter Kapazität und Platzproblemen keine Produktionsstätte aufbauen können, soll eröffnet werden.
Mit dieser Verordnung wurde festgelegt, dass echte Stromverbraucher eine Stromerzeugungsanlage errichten würden, um ihren Verbrauch zu decken, und dass sie so viel verkaufen würden, wie sie verbrauchten, und die Rendite ihrer Investition innerhalb eines angemessenen Zeitraums erhalten würden. In der Stellungnahme, in der es hieß, dass es vor allem in den sozialen Medien Beleidigungen und Anschuldigungen gegen die Verordnung gegeben habe, wurde Folgendes vermerkt:
„Zunächst ist zu erwähnen, dass alle Regelungen der EMRA für jede Art von Kritik offen sind. Denn unsere Institution holt sich bei der Vorbereitung aller ihrer Vorschriften in erster Linie die Meinung aller relevanten Interessengruppen ein. Dieser Kooperationsprozess wird fortgesetzt, wenn die entsprechenden Vorschriften umgesetzt werden, und neue Vorschriften für neue Situationen werden dringend umgesetzt. Dieser Ansatz unserer Institution wird so weitergeführt wie er es heute ist. Es sollte jedoch nicht erwartet werden, angesichts schwerer Beleidigungen gegen unsere Institution, die der Augapfel des türkischen Energiesektors ist, ihre Bemühungen für unser Land und unsere Abteilung mit ihren 750 Mitarbeitern fortsetzt und geschätzt wird, zu schweigen von lokalen und ausländischen Behörden in diesem Bereich. Gegen Suat Öztürk, den Vorsitzenden des OIZ-Verwaltungsrats von Elazığ, wurde eine Strafanzeige wegen Beleidigung unserer Institution als „Gangster, Stadtbandit“ eingereicht. Gegen diejenigen, die über die Grenzen der Kritik hinausgehen und unsere Institution beleidigende Äußerungen und Bewertungen abgeben, wird fortan juristisch vorgegangen.“
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