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Erklärung des Handelsministeriums zu aus dem Ausland mitgebrachten Mobiltelefonen

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Das Handelsministerium kündigte an, dass die Verordnung zur Überwachung der Anzahl der von Passagieren aus dem Ausland mitgebrachten Mobiltelefone über einen Zeitraum von 3 Jahren und zur Verhinderung, dass Passagiere mehr als ein Telefon in 3 Jahren über ihre Ausnahmerechte hinaus mitbringen, am 1 November.

In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums zu diesem Thema wurde daran erinnert, dass Passagiere, die aus dem Ausland kommen, ein Mobiltelefon in 3 Kalenderjahren zollfrei mitbringen können.

In der Erklärung, die besagte, dass „die Bedingung, die mit den in der Identitätsnummer des Passagiers registrierten Grenzwerten verwendet werden soll“, für diese Telefone hinzugefügt wurde, „innerhalb der genannten Anwendung, um die technische Weiterverfolgung des Freibetrags für die zu ermöglichen Mobiltelefon mit dem Passagier (1 in drei Kalenderjahren), wird ein wertvoller Beitrag unter der Koordination der Generaldirektion für Zollschutz des Handelsministeriums geleistet. Eine Verordnung wird umgesetzt. Im Rahmen der technischen Arbeiten, die im Rahmen des Handelsministeriums und der Informationstechnologie- und Verbindungsbehörde durchgeführt werden, wird die Anzahl der von den Passagieren mitgebrachten Mobiltelefone über einen Zeitraum von drei Jahren überwacht und die Passagiere daran gehindert bringen mehr als ein Telefon in 3 Jahren über ihre Befreiungsrechte hinaus.

Laut Erklärung werden die erforderlichen Inspektions- und Kontrollprozesse von Zollschutzbeamten durchgeführt, die in den Zollgebieten diensthaben, dank der Abfragemaske, die mit dem von der Informationstechnologie- und Verbindungsbehörde übertragenen Informationsnetzwerk erstellt wurde.

Die betreffende Anwendung wird mit dem Prestige vom 1. November implementiert. Damit wird sichergestellt, dass die mitgebrachten Handys der Passagiere überwacht und der Missbrauch von Personenbefreiungen verhindert werden.

 

T24

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