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Erklärung der „Verantwortung“ für Grundbuchverfahren in 11 Provinzen

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MİTHAT YURDAKUL Ankara –In dem von der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster an die Grundbuchdirektionen versandten Schreiben wurde daran erinnert, dass mit der Entscheidung der Präsidentschaft mit Prestige vom 8. Februar 2023 der Ausnahmezustand in Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Provinzen Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa aufgrund der Erdbebenkatastrophe.

Das Schreiben erinnerte daran, dass die Generaldirektion für Grundbuch und Kataster nicht verpflichtet ist, die durch die Erdbeben verursachten Schäden und Veränderungen zu verfolgen und festzustellen, und es wurde eine Warnung zu diesem Thema aufgenommen.

Dementsprechend wird für den Kauf und Verkauf von soliden Immobilien in den erdbebengefährdeten Regionen ein Haftpflichtbrief benötigt. Personen, die Dokumente anfordern, werden über diese Erklärungen informiert.

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