Erhöhung der Renten für ältere Menschen und Behinderte hängt vom „Beamten“ ab

Nach Bekanntgabe des neuen Mindestpreises gab das Ministerium aufgrund der Nachrichten über die Höhe der Renten für ältere Menschen und Behinderte eine Stellungnahme ab. In der Erklärung wurde festgestellt, dass die in den Nachrichten vorgenommenen Aktualisierungen im Vergleich zur Erhöhung nach dem Grundpreis nicht der Wahrheit entsprachen, und es hieß: „Die Arbeiten und Prozesse der ‚Altenrente und Invaliditätsrente‘, die den Begünstigten von ausgezahlt werden.“ Die Aufgaben unseres Ministeriums werden im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt. In diesem Rahmen werden die Auszahlungsbeträge der betreffenden Renten gemäß dem Gesetz Nr. 2022, dem Haushaltsgesetz der Zentralverwaltung und dem Rentenkoeffizienten für Beamte bestimmt. Daher können die Preise für Seniorenrenten und Invalidenrenten, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2023 gelten, nach dem vom Ministerium für Finanzen und Finanzen bekannt gegebenen Beamtenrentenkoeffizienten berechnet werden.
Die aktuelle Altersrente beträgt 2.000 604 TL. Die Invalidenrente beträgt 1.738 TL für Menschen mit einer Behinderung von 40 bis 69 Prozent und 2.609 TL für Menschen mit einer Behinderung von 70 Prozent oder mehr.
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