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Erhöhung der Basis und Limite beim Wandlungsdarlehen

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten; Die Zinsbasis für die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel genehmigten zinsbasierten Produktions-, Anschaffungs- und Verstärkungsdarlehen; von 600 Basispunkten auf 840 und 720 Basispunkte für Wohnungsbau- und Erwerbsdarlehen erhöht. In diesem Zusammenhang wurde der anzuwendende Zinssatz für die Produktions- und Wohnungsbaudarlehen, der von Begünstigten mit mehr als einem Haus für ihr erstes Haus anzuwenden ist, auf 840 Basispunkte pro Jahr festgelegt. Der Zinszuschlag für 2 oder mehr Häuser dieser Begünstigten beträgt 720 Basispunkte.

Während der Zinssatz von 600 Basispunkten für Verstärkungsdarlehen unverändert blieb, wurde der Zinsstützungssatz für Produktions- und Anschaffungsdarlehen von 440 Basispunkten auf 480 Basispunkte erhöht. Mit dem Beschluss wurden auch die Darlehensobergrenzen, die eine anspruchsabhängige Verzinsung vorsehen, angehoben. Dementsprechend sind die Grundkreditobergrenzen für die Zinsaufstockung; Von 240.000 TL auf 320.000 TL für Nachrüstungsdarlehen, von 600.000 TL auf 1,25 Millionen TL für Wohnungsbau- und Erwerbsdarlehen, von 600.000 TL auf 800.000 TL für Arbeitsplatzproduktionsdarlehen und für Arbeitsplatzerwerbsdarlehen. Es wurde von 250.000 erhöht TL bis 350.000 TL.

 

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