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Erhalten EJT-Mitglieder Boni? 4 Fragen 4 Antworten

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Mithat Yurdakul / ANKARA – Im Rahmen der Altersgrenze (EYT)-Regelung beginnen Differenzzahlungen für diejenigen, die sich für eine Rente qualifizieren, und ihre Rentenverfahren werden fortgesetzt. Die Begünstigten der Verordnung suchen Antworten auf ihre Fragen zu Differenz und Rente, Informationen im E-Government, Zulagen und Förderungen.

Einige der Fragen und Antworten der Bürger zu den Ruhestandsprozessen im EJT lauten wie folgt:

WIE SIND DER UNTERSCHIED UND DIE MONATLICHEN ZAHLUNGEN VON EYT?

– Der Pensionierungsprozess von fast 300.000 EJT-Mitgliedern wurde bisher abgeschlossen. Da diejenigen, die sich im März für das EJT bewerben, ab dem 1. April als Rentner gelten, wird eine Differenzzahlung vorgenommen. Im Rahmen des EYT erhalten SSK-Rentner die Differenz zwischen dem 1. und 17. April, während diejenigen aus Bağ-Kur die Differenz bis zum 25. April kumuliert erhalten. Da die Differenzzahlung den Zeitraum vor der Monatszahlung abdeckt, verlieren diese Personen ihren Anspruch auf das im April auszuzahlende Monatsgehalt nicht. Vor dem Urlaub erhalten sie zudem ihr reguläres Gehalt. Auch das Urlaubsgeld wird in voller Höhe an diesen Cluster ausbezahlt. Monatliche und Eid-al-Fitr-Boni gemäß dem Zahlungstag für diejenigen, die von SSK abgedeckt sind;

– 17., 18., 19., 20. am 14. April,

– 21, 22, 23 am 15. April,

– 24, 25, 26 werden am 16. April bezahlt.

Im Rahmen von Bag-Kur monatliche und Ramadan-Festboni für monatliche Empfänger;

– Wenn der Zahltag der 25. und 26. ist, am 17. April,

– Wenn der Zahltag der 27. und 28. ist, wird er am 18. April gezahlt.

Die Prämien für das Ramadan-Fest werden am 19. April an die Mitglieder des Pensionsfonds ausgezahlt.

WIRD EYT’S VOM URLAUBSBONUS PROFITIEREN?

– EJT-Mitglieder, deren Prozesse abgeschlossen sind und Anspruch auf eine Rente haben, profitieren wie andere Rentner von einem Bonus von 2.000 Lira. Die Prämien werden zusammen mit den Renten gezahlt.

WENN DIE MONATSINFORMATIONEN IM E-GOVERNMENT NICHT SICHTBAR SIND…

– EJT-Mitglieder können über E-Government sehen, ob sie Anspruch auf eine Rente haben oder nicht. Ob Sie Anspruch auf eine Rente haben, können Sie über die Abfrage „Sonstige Rententransaktionen“ und „Alterstagesbezug“ aus dem E-Government prüfen. Einige Bürger, die im März beim EJT einen Antrag gestellt haben, können jedoch nicht über E-Government auf ihre Renteninformationen zugreifen, da ihr Rentenverfahren noch andauert. Wenn Renten genehmigt werden, fallen ihre monatlichen Informationen in das System.

Die ausstehende Dokumentenwarnung im E-Government zeigt, dass das Dokument noch nicht zur Bearbeitung an den Beamten weitergeleitet wurde. Für diese wird der Prozess fortgesetzt. Einige Bürger werden per Nachricht über die SGK-Direktionen informiert und an die Banken verwiesen, von denen sie ihre Gehälter erhalten. Dazu ist es notwendig, die Option zu aktivieren, Informationen über den Dienst per SMS von E-Government zu erhalten. Gehalt und Differenzen werden auf das Bankkonto eingezahlt, das SSI bei der Beantragung der Pensionierung mitgeteilt wird. Rentner können dieses Geld erhalten, wenn sie sich mit ihrer Personalausweisnummer bewerben.

WIE ERHALTEN SIE DIE FÖRDERUNG?

– Förderungen der Banken für EJT-Mitglieder werden wie bei anderen Rentnern im Rahmen bilateraler Vereinbarungen gezahlt. EJT-Mitglieder, die ihr monatliches Gehalt von der Bank erhalten, die sie während des monatlichen Bewerbungsverfahrens angeben, werden ihre Beförderungen auch bei dieser Bank beantragen. Für EJT-Mitglieder, die mit ihrer Beförderung nicht zufrieden sind, steht der Weg zum Bankwechsel offen, ebenso wie für andere Rentner.

 

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