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Entschädigung für öffentliche Angestellte im Erdbebengebiet

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Eine Entschädigung wird auch denjenigen gewährt, die zur Durchführung einer Mission im Zusammenhang mit dem Erdbeben vorübergehend an die in der Entscheidung genannten Orte zugewiesen werden. Die Entschädigung wird am Ende des Monats im Verhältnis zur tatsächlichen Dauer der Mission ausgezahlt und unterliegt keiner Steuer oder Abzugsfähigkeit außer der Stempelsteuer. Dem Beschluss zufolge erhalten öffentliche Angestellte, die im Erdbebengebiet arbeiten, ebenfalls das Doppelte des Überstundenlohns, höchstens jedoch 90 Stunden pro Monat, mit einer sechsmonatigen Frist ab dem 6. Februar.

Staatsangehörigkeit

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