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Änderung des währungsgeschützten Pfandsystems: Sie werden von der Steuer befreit!

Unternehmen zahlen keine Steuern, wenn sie die Fremdwährung in ihrer Bilanz zum 30. September im währungsgesicherten Depotsystem bis zum Jahresende halten.
Der Präsidialbeschluss zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Demzufolge; Die Entscheidung, Institute bis Ende 2022 bei der Umrechnung ihrer Fremdwährung in türkische Lira-Einlagen- und Beteiligungskonten von der Steuer zu befreien, wird auch auf ihre 9-Monats-Bilanz angewendet.

Nach der Neuregelung zahlen Unternehmen keine Steuern, wenn sie die Fremdwährung in ihrer Bilanz zum 30. September im währungsgesicherten Depotsystem bis zum Jahresende aufbewahren.

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