Technisch

Eine Untersuchung des Wettbewerbsausschusses zum Teigwarenunternehmen

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In seiner Sitzung am 7. Juli erörterte der Wettbewerbsausschuss die Argumente, dass das Unternehmen und seine Vertriebshändler durch die Maßnahmen der Käufer zur Bestimmung des Wiederverkaufspreises gegen geltendes Recht verstoßen hätten. Bei der Diskussion der in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse hielt der Beirat die Erkenntnisse für wichtig und ausreichend. Sie beschloss, eine Untersuchung gegen das Unternehmen und seine Vertriebshändler einzuleiten.

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