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Die Zinssätze für öffentliche Forderungen wurden erneut ermittelt

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In der öffentlichen Rechnungslegung wurden die ab dem 1. Juli anzuwendenden gesetzlichen Zins- und Verzugszinssätze neu ermittelt. Die vom Ministerium für Finanzen und Finanzen erstellte Erklärung zu Änderungen der Allgemeinen Mitteilung der Generaldirektion Rechnungswesen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. In der Mitteilung wurden die gesetzlichen Zinssätze und Verzugszinssätze geändert, die auf Forderungen gegenüber Privatpersonen anzuwenden sind, die gemäß Allgemeinverfügungen verfolgt und eingezogen werden müssen.

Gültig ab 1. Juli

Demnach beträgt er ab dem 1. Juli 2023, wenn der gesetzliche Zinssatz nicht vertraglich festgelegt ist, 9 Prozent, sofern der Verzugszinssatz nicht vertraglich festgelegt ist, 9 Prozent und im kaufmännischen Verkehr 9 Prozent 16,75 Prozent.

Das Kommuniqué trat am 1. Juli in Kraft.

T24

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