Die Wettbewerbsbehörde leitete eine Untersuchung gegen Natura Besin ein
Die Wettbewerbsbehörde leitete eine Untersuchung gegen Natura Besin Sanayi ve Ticaret A.Ş wegen des Vorwurfs der Verletzung des 4. Punkts des Wettbewerbsschutzgesetzes ein. Artikel 4 des Gesetzes verbietet es Unternehmen, den Wettbewerb direkt oder indirekt zu verhindern oder zu verfälschen.
In der Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde waren folgende Worte enthalten:
„Die vorläufige Untersuchung zu dem Vorwurf, dass Natura Besin Sanayi ve Ticaret A.Ş., die als Hersteller/Lieferant im FMCG-Segment tätig ist, gegen das 4. Element des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs Nr. 4054 verstoßen habe, wurde mit abgeschlossen der Wettbewerbsausschuss.
Der Wettbewerbsrat hat in seiner Sitzung vom 15.09.2022 in Erörterung der bei der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse die Erkenntnisse zum Vorgehen bei der Ermittlung des Verkaufspreises für wichtig und ausreichend erachtet; Um festzustellen, ob es gegen das 4. Element des Gesetzes Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs verstößt; Natura Lebensmittelindustrie und -handel AG beschlossen, eine Untersuchung gegen ihn mit der Nummer 22-42/609-M einzuleiten.“
Im 4. Element des Wettbewerbsschutzgesetzes „Unternehmensvereinbarungen, aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen und solche Entscheidungen und Maßnahmen von Unternehmensvereinigungen, die darauf abzielen, den Wettbewerb auf einem bestimmten Waren- oder Dienstleistungsmarkt direkt oder indirekt zu verhindern, zu verfälschen oder einzuschränken, oder die eine solche Wirkung haben oder verursachen können, sind unkonventionell und verboten.“enthält den Liedtext.
T24