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Die Verpflichtung der staatlichen Förderfonds zum Kauf von Anteilen wurde in BES erhöht

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Die Verordnung der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Renten (SEDDK) zur Änderung der Verordnung über staatliche Beiträge zu privaten Renten wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend wurden in der PPS die Verpflichtungen staatlicher Förderfonds zum Kauf von Anleihen gesenkt, die Verpflichtungen zum Kauf von Aktien erhöht.

Gemäß der Novellierungsverordnung wurde die Quote von „mindestens 10 Prozent“ der durch staatliche Umlagefonds zu tätigenden Investitionen in Aktien auf „mindestens 30 Prozent“ geändert.

Die Verpflichtung zur Verwendung von 70 Prozent der bar gezahlten Staatsbeiträge in türkischen Lira-Schuldverschreibungen, Genussscheinen oder Pachtscheinen wurde auf 50 Prozent reduziert.

BIST 30, BIST Liquid Bank, BIST Non-Bank Liquid 10 und BIST Subsidiary 30 wurden ebenfalls zu den Indizes hinzugefügt, die staatliche Förderfonds in ihre Investitionen in die Borsa Istanbul aufnehmen sollten.

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