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Die Termine der zu leistenden Zuzahlungen an öffentlich Bedienstete stehen fest.

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Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurden die Termine der zu leistenden Zusatzzahlungen an die öffentlichen Bediensteten und das Bergbaupersonal festgelegt.

Der Präsidialbeschluss über die Bestimmung der Dauer der im Jahr 2023 zu leistenden zusätzlichen Zahlungen an Arbeitnehmer, die in Einrichtungen arbeiten, die unter das Gesetz Nr. 6772 fallen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach soll die erste Hälfte der in diesem Jahr in den Landes- und staatsnahen Einrichtungen tätigen Beschäftigten der Zuzahlung am 27. Januar und die zweite Hälfte am 17. April ausgezahlt werden.

Unter diesen Arbeitern wird am 22. Dezember die gesamte Zuzahlung an die Arbeiter in den untertägigen Betrieben der Bergbauunternehmen gezahlt. (DHA)

T24

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