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Die SGK hat die Pfandrechte an Rechten und Forderungen im Erdbebengebiet aufgehoben

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Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat die Zwangsvollstreckungsverfahren für die Rechte und Forderungen von Arbeitgebern und Rentnern in den Provinzen abgeschafft, die am 6. Februar von den Beben im Zentrum von Kahramanmaraş betroffen waren.

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit führt weiterhin viele Maßnahmen im Rahmen von Studien für Katastrophengebiete nach dem Erdbeben durch.

SGK beschloss, die Pfandrechte an Rechten und Forderungen in den Provinzen aufzuheben, die von den Beben im Zentrum von Kahramanmaraş betroffen waren.

In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 251.830 E-Pfandrechte in der Region aus dem System genommen. Es wurde jedoch beschlossen, die Pensionspfandrechte bis zum 31. August 2023 zu verschieben.

Darüber hinaus werden aufgrund der Schulden im Rahmen des Aufschubs die Vollstreckungsverfahren gemäß den Entscheidungen des Gesetzes Nr. 6183 über die Einziehung öffentlicher Forderungen eingestellt und nach dem Aufschubzeitraum werden keine neuen Vollstreckungsverfahren eröffnet.

Für die Forderungen im Rahmen der Stundung werden die Verkaufsvorgänge der gepfändeten Sachen während der Stundung nicht durchgeführt, sofern die zuvor gepfändeten Pfandrechte an den beweglichen oder unbeweglichen Sachen beseitigt werden.

Wer die Bedingungen erfüllt, profitiert von Incentives

Schulden im Rahmen der Stundung werden gestundet und in Raten mit einer Höchstdauer von 24 Monaten im Rahmen des § 6 des 48. Artikels des Gesetzes Nr. 6183 ohne Erhalt von Zinsaufschub und mit der Regel der Erfüllung der anderen gezahlt Bedingungen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt sind.

Die Institution ist verpflichtet, die prägnanten und hochwertigen Leistungserklärungen vom Januar, Februar und März dieses Jahres für die Arbeitsplätze in diesen Provinzen von den Chefs in den vom Erdbeben betroffenen Provinzen bis zum 26. Mai 2023 vorzulegen, um ihre Schulden über die gesetzliche Zahlung hinaus zu begleichen Frist vor dem 6. Februar und gestundete Prämienschulden bis zum 31. August 2023. Er kündigte auch an, dass sie von den Anreizen profitieren werden, sofern sie Zahlungen leisten.

Versicherte mit 4/b (BAĞ-KUR) in der Region profitieren weiterhin von den Anreizen, wenn sie ihre Schulden vor der gesetzlichen Zahlungsfrist und gestundeten Beitragsschulden bis zum 31. August 2023 begleichen.

GSS-Prämienschulden auf 31. August verschoben

Die Frist für die nicht bezahlten Prämienschulden von 1 Million 786 658 Inhabern von allgemeinen Krankenversicherungen (GSS), deren Prämien selbst bezahlt werden, und die bis Juli 2023 zu leistenden Prämienschulden wurde auf den 31. August 2023 aktualisiert. Für GSS-Prämienschulden, die vor dem 6. Februar überfällig sind, werden bis zum 31. August keine Verzugsstrafen und Verzugszuschläge erhoben.

(AA)

T24

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