Die Regelung „6 Monate und 6.000 Kilometer“ im Automobilbereich wurde erweitert

Während hohe Preise im Automobilsektor weiterhin Gegenstand von Beschwerden sind, hat das Handelsministerium bereits eine Antwort gegeben. 6 Monate 6.000 Kilometerkündigte die Verlängerung der Verordnung an.
Nach Angaben des Ministeriums wurde die Umsetzungsfrist der Verordnung zur Beschränkung „6 Monate und 6.000 Kilometer“ um 6 Monate bis zum 1. Januar 2024 verlängert.
Alle Einzelverkäufe, die als kommerzielle Aktivitäten gelten, werden vom Ministerium im Rahmen der Beschränkungsverordnung „6 Monate bis 6.000 Kilometer“ regelmäßig überprüft und im Falle eines Widerspruchs werden gegen diese Verkäufer Verwaltungsstrafen verhängt Gesetzgebung.
Darüber hinaus werden die Aufzeichnungen und Kontrollergebnisse der oben genannten Verkäufe an das Ministerium für Finanzen und Finanzen weitergegeben, um die Besteuerung nicht registrierter Vorteile sicherzustellen.
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T24