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Die neue Grundpreisentscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Die Entscheidung des Ausschusses zur Festlegung des Mindestpreises, den Grundpreis mit Prestige vom 1. Juli 2023 auf 13.000 414 Lira und 11.000 402 Lira netto zu erhöhen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass das 39. Element des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 und der 522. Punkt des Präsidialdekrets Nr. 1 über die Präsidialorganisation ausreichend seien und dass das Base Price Determination Board, dessen Aufgabe es sei, den Mindestpreis für alle Arten von Arbeitnehmern festzulegen, die mit Arbeitsverträgen arbeiten und in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen oder nicht, seine Arbeit, die am 13. Juni begann, bis zum 20. Juni fortsetzte.

Als Ergebnis der drei abgehaltenen Sitzungen wurde einstimmig beschlossen, den einheitlichen Grundpreis auf nationaler Ebene festzulegen, den Mindestpreis des Arbeitnehmers in der Mitte des 1. Juli bis 31. Dezember 2023 auf 447 Lira und 15 Cent festzulegen und eine Neubestimmung des Umfangs, der Methoden und Grundlagen der Grundlage vorzuschlagen, um den Grundpreis im Zeitraum Juli bis Dezember bei 500 Lira beizubehalten 2023 und die Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt, der am 1. Juli 2023 in Kraft treten soll.

Im Rahmen der Entscheidung wurde betont, dass es sich beim Mindestpreis um den zu zahlenden Mindestpreis handelt, und folgende Worte aufgenommen:

„Gemäß der Mindestpreisverordnung, die die Festlegung des Mindestpreises regelt, ist der Mindestpreis kein Schnäppchenpreis. Bei der Festlegung des Mindestpreises hat unser Vorstand an einer Entscheidung innerhalb dieses Rahmens gearbeitet und Faktoren wie die Lebensbedingungen der Mitarbeiter und den Inflationszweck bewertet. In diesem Rahmen hat unser Ausschuss den täglichen Mindestpreis des Personals in der Zeit vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 auf 447 Lira und 15 Kurus festgelegt.“

T24

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