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Die Lieferung im Prepaid-Gehäuse erreicht 48 Monate

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Die Änderung der Verordnung des Handelsministeriums zum Verkauf von Prepaid-Wohnungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der zum 1. Oktober in Kraft tretenden Neuregelung verlängert sich die Phase bzw. Lieferfrist des Prepaid-Wohnens, die 36 Monate ab Vertragsdatum nicht überschreiten darf, auf 48 Monate. Mit der Neuregelung wird die Lieferfrist der Prepaid-Wohnungen 48 Monate ab Vertragsdatum nicht überschreiten.

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