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Die jährliche Einkommensteuererklärungsfrist hat begonnen

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Die Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärungen für die im letzten Jahr erhaltenen Vorteile hat begonnen.

Gemäß der Ankündigung auf der Website der Revenue Management Presidency (GİB) werden gewerbliche Vorteile, landwirtschaftliche Gewinne, Selbständigenvorteile, Preiseinkommen, Immobilienkapitaleinkommen (Mieteinnahmen), Wertpapierkapitaleinkommen und andere Gewinne und Einnahmen erzielt, die durch real erzielt werden Personen im Jahr 2022 (Jährliche Einkommensteuererklärungen für Veräußerungsgewinne und Nebengewinne werden bis zum 31. März eingereicht.

Die Periode für die Erdbebenzone dauert bis August.

Die Erklärungen, die von Steuerzahlern eingereicht werden müssen, die eine Verpflichtung zum Prestige des Datums des Erdbebens an den Orten haben, an denen der Zustand aus zwingendem Grund aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar erklärt wird, und die Fachleute, die in den Geltungsbereich fallen des zwingenden Grundes und der Steuerpflichtigen, die eine Vereinbarung mit dem Ansehen des Erdbebens in der Mitte getroffen haben, sind von den anderen Steuerpflichtigen als den Stellen, an denen der zwingende Grund erklärt wird, bis zum 15. August 2023 einzureichen aufgrund dieser Erklärungen angefallene Leistungen können bis zum 31. August 2023 gezahlt werden.

Steuerzahler, die sich im Bereich höherer Gewalt befinden, können zahlen, indem sie ihre Steuererklärung vor diesen Daten einreichen.

Einkommensteuerpflichtige, die aufgrund ihrer gewerblichen, landwirtschaftlichen und freiberuflichen Tätigkeit nach dem realen Verfahren besteuert werden, reichen ihre jährliche Einkommensteuererklärung elektronisch ein.

Es kann über das Ready Declaration System erteilt werden.

Steuerzahler, deren Einkünfte nur aus Preiseinnahmen, Mieteinnahmen, Einkünften aus beweglichem Vermögen oder einem oder mehreren anderen Zuwendungen und Einkünften bestehen, können ihre jährlichen Einkommensteuererklärungen ohne Gang zum Finanzamt über das vorbereitete Erklärungssystem einreichen ihnen.

Die anfallende Einkommensteuer auf die abzugebenden jährlichen Einkommensteuererklärungen für die im Jahr 2022 erzielten Einkünfte wird in zwei gleichen Raten im März und Juli 2023 abgeführt. Die erste Rate muss zusammen mit der Stempelsteuer bis zum 31. März und die zweite bis zum 31. Juli bezahlt werden.

Steuerzahler können ihre Steuern über das Interaktive Finanzamt und die tragbare Anwendung GİB, von den Kreditkarten der abgeglichenen Banken und von den Bankkarten oder Bankkonten der abgeglichenen Banken, von den Kreditkarten der im Ausland tätigen Banken bezahlen, Debitkarten und andere Zahlungsmittel, aus den Filialen der versöhnten Banken, alternative Zahlungswege (Internetbanking, Telefonbanking, Portable Banking), PTT-Arbeitsplätze, alle Finanzämter.

(AA)

T24

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