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Die Gendarmerie wird 7500 unter Vertrag genommene spezialisierte Unteroffiziere erhalten

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Für diejenigen, die Gendarm werden wollen, gibt es eine neue Entwicklung. Das Generalkommando der Gendarmerie gab bekannt, dass es 7500 unter Vertrag genommene Spezialisten Erbaş in verschiedenen Zweigen erhalten wird.

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Anzeige, 6.000 605 Gendarmerie, 11 Pferdepfleger, 14 Bootssteuerer, 250 Sanitäter, 200 Kombattanten, 10 Luftfahrt, 400 Logistik (professionell) und 10 Blaskapellen-Unterzweige mit insgesamt 7.000 500 Kontrakte werden zur Verfügung gestellt.

HIER SIND DIE ANWENDUNGSBEDINGUNGEN

Die Bewerbungsregeln beinhalten, ein Staatsbürger der Republik Türkei und männlich zu sein, eine KPSS-Punktzahl von 50 und mehr in der High School, Associate Degree und Undergraduate zu haben und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet zu haben. Körperlich muss eine Mindestlänge von 167 und eine Höchstlänge von 210 cm innerhalb der in der Größen-Gewichts-Tabelle angegebenen Werte liegen.

DÜRFEN NICHT BESTRAFT WERDEN

Selbst wenn das in der Mitte der Bedingungen verhängte Urteil verschoben wird, die Alternative in Sanktionen umgewandelt wird, beschlossen wird, die Bekanntgabe der Entscheidung aufzuschieben, oder sogar wenn sie begnadigt wird; Mit Fehlern, die gegen die Persönlichkeit des Staates begangen werden, einfache und qualifizierte Unterschlagung, Erpressung, Verleumdung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Fälschung, Glaubensmissbrauch, dreiste Aussage, dreister Eid, strafrechtliche Einstufung, Vergewaltigung, Belästigung, Entführung eines Mädchens, einer Frau o Mann, Provokation zur Prostitution, unkonventionelles Verhalten, betrügerischer Konkurs, beschämende oder unehrenhafte Fehler, Schmuggel, Schmuggel, Manipulation amtlicher Ausschreibungen und Käufe und Verkäufe, Preisgabe von Staatsgeheimnissen und Desertion während des Militärdienstes, de facto Überlaufen zu einem Vorgesetzten oder Vorgesetzten wegen Straftaten, Beharren auf Befehlsverweigerung, Beleidigung von Vorgesetzten, Widerstand, Unfug, Rebellion oder wegen Straftaten nach Artikel 148 des Militärstrafgesetzbuches Nr. 1632 vom 22.5.1930 verurteilt zu werden,

Außer bei fahrlässigen Fehlern, für andere Fehler nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als dreißig (30) Tagen zu verurteilen,

nicht wegen fahrlässiger Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von sechs (6) Monaten oder mehr verurteilt zu werden,

Diejenigen, die einen Schatten auf die moralische Persönlichkeit des Generalkommandos der Gendarmerie werfen oder die mit der Ehre und Würde des Militärs unvereinbar handeln und deren Einstellungen und Verhaltensweisen keine illegalen politischen, destruktiven und spalterischen ideologischen Ansichten vertreten.

Staatsangehörigkeit

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