Die Frist für den Abschluss von landwirtschaftlichen Investitionen, die in ländlichen Gebieten unterstützt werden, wurde um 4 Monate verlängert.
Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeiteten Kommuniqués zur Änderung des „Communiqué on Supporting Economic Investments Based on Agriculture“ und des „Communiqué on Supporting Rural Economic Infrastructure Investments in the Scope of Rural Development Supplements“ traten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft .
Dementsprechend wurde die Frist für die physische Fertigstellung der im Rahmen des Papiers geförderten Investitionsprojekte in der Antragsperiode 2020-2021 vom 1. Juli 2022 bis zum 1. November 2022 verlängert.
Projekte, die physisch nicht mit dem Prestige des genannten Datums abgeschlossen werden können, können auf Antrag der Investoren und mit Zustimmung der Landesdirektion innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen mit eigenen Mitteln der Investoren abgeschlossen werden.
Für Anlagen, deren physische Realisierung abgeschlossen ist, für die zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keine gesetzlichen Genehmigungen eingeholt wurden, kann dem Anleger auf Antrag eine Frist von höchstens 60 Tagen gesetzt werden, um die gesetzlichen Genehmigungen zu erhalten.
T24