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Die Entscheidung über die Kontrolle der „Gesundheitsdeklaration“ der dem Verbraucher angebotenen Produkte wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Die von der türkischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde (TİTCK) ausgearbeitete Verordnung über die Verwaltung der Gesundheitserklärung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Entscheidung wurden die Verfahren und Grundlagen der Gesundheitsdeklarationskontrolle der dem Verbraucher angebotenen Werke festgelegt.

Um den Verbraucher auf hohem Niveau zu schützen, wird die Gesundheitsdeklaration für Lebensmittel und Ergänzungsnahrungsmittel im Rahmen der einschlägigen Verordnung verwendet, je nachdem, in welcher Verordnung das Verfahren und die Originale der Gesundheitsdeklaration die gelieferten Produkte kontrollieren für den Endverbraucher bestimmt sind. Sofern die besonderen gesetzgeberischen Entscheidungen der Werke vertraulich behandelt werden, dürfen Gesundheitserklärungen nicht in anderen Werken als Lebensmitteln und Ergänzungsnahrungsmitteln verwendet werden. Das Verfahren wird gegen natürliche oder juristische Personen durchgeführt, die eine Gesundheitserklärung bei Werken verwenden, die unter Verwendung einer Gesundheitserklärung beworben oder verkauft werden, die gegen die Gesetzgebung verstößt.

BILDER, DIE EINE GESUNDHEITSERKLÄRUNG BERÜCKSICHTIGEN KÖNNEN, WERDEN NICHT VERWENDET

Bei der Werbung für Produkte kann nicht behauptet oder angedeutet werden, dass die Elemente in der Zusammensetzung des Werks direkt oder indirekt der menschlichen Gesundheit zuträglich sind, gegen Krankheiten oder deren Symptome wirksam sind, schützen oder heilen, und zwar in einer Weise, die an das Werk erinnert. Bildmaterial, das eine Gesundheitserklärung hervorrufen könnte, darf nicht zur Werbung für die Werke verwendet werden. In Fällen, in denen die Werbung für das Werk elektronisch erfolgt, sind der Name, der Titel und die Linkinformationen des Eigentümers des Werks auf der Website, auf der die Werbung erfolgt, obligatorisch. Der Eigentümer des Werkes und der Veranstalter sind gemeinsam für die Gesundheitserklärung des Werkes verantwortlich.

PRÜFUNG UND VERWALTUNGSSANKTIONEN

Die türkische Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde wird in der Lage sein, Werbe- oder Verkaufsaktivitäten und Werbematerialien mit der Gesundheitserklärung der Arbeiten zu kontrollieren, zu prüfen und zu untersuchen. Die Kontrollen werden von dem von der Einrichtung beauftragten Mitarbeiter für alle Arten von Medien durchgeführt, in denen Werbung oder Verkäufe stattfinden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Entscheidungen kann beschlossen werden, die Werbung oder den Verkauf von Werken, die gegen die Gesetzgebung verstoßen, einzustellen, diese Werke zu beschlagnahmen und zu vernichten. Als Ergebnis der Kontrolle, Prüfung oder Untersuchung wird das entsprechende Gerichtsverfahren gegen diejenigen eingeleitet, die Werke mit einer Gesundheitserklärung fördern, verkaufen, vermarkten oder bewerben, was bei gesetzgeberischen Entscheidungen nicht ungewöhnlich ist. Falls Werbung oder Verkäufe über das Internet oder ein anderes elektronisches Medium erfolgen, gelten die Entscheidungen des „Gesetzes zur Regulierung von Veröffentlichungen im Internet und zum Umgang mit Vergehen durch diese Veröffentlichungen“.

Während diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft trat, wurde die im Amtsblatt vom 7. Juni 2013 veröffentlichte „Verordnung über die Gesundheitserklärung und die Gesundheitserklärung der zum Verkauf angebotenen Werke“ aufgehoben. (DHA)

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