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Die Entscheidung über die Abgabe von Futterergänzungsmitteln an Tierzüchter im Katastrophengebiet steht im Amtsblatt.

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Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des Präsidenten wird eine einmalige Futterzuschlagszahlung von 500 TL für Rinder und 50 TL für Schafe an Tierzüchter im Katastrophengebiet geleistet. Der Betrag des Futterzusatzes wird vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft über die Ziraat Bank an die Züchter gezahlt, die in der TÜRKVET-Datenbank im Viehinformationssystem registriert sind. (DHA)

 

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