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Die Basis der Versicherungsprämie Boss wird bis Ende 2023 fortgesetzt

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Die den Arbeitgebern durch die Arbeitslosenversicherungskasse zur Verfügung gestellte Grundlage für den Preis der Arbeitnehmerversicherungsprämien für Arbeitgeberaktien wird bis Ende 2023 fortbestehen.

Gemäß dem in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Beschluss des Präsidenten wurde beschlossen, dass die Verstärkung für den Teil des Arbeitgeberanteils der Versicherungsprämien berechnet wird, der über den Prämiengrundgewinnen der Arbeitnehmer berechnet wird, die im 10. Posten der Arbeitslosigkeit enthalten sind Versicherungsrecht bis zum 31.12.2023 fort.

Gemäß dem genannten Elementbeschluss ist der Präsident befugt, den Umsetzungszeitraum für dieses Thema bis Ende 2023 zu verlängern.

T24

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