Technisch

Die Banderolenpreise für mitzubringende Elektronikartikel aus dem Ausland haben sich nicht geändert.

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Der Präsidialbeschluss zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach werden für Geräte, die Ton- oder Bildübertragungen empfangen können, wie Fernseher, Radio und Mobiltelefone, die aus dem Ausland zu gewerblichen Einfuhrzwecken mitgebracht werden sollen, die Banderolengebühren in Euro erhoben, die im 2019 veröffentlichten Präsidialbeschluss enthalten sind auch nächstes Jahr gültig sein.

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