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Die Augen der EJT-Mitglieder sind im Amtsblatt zu sehen

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MİTHAT YURDAKUL Ankara – Die in der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommene Verordnung über das Rentenalter (EYT) wurde Präsident Recep Tayyip Erdoğan vom Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei zur Genehmigung vorgelegt. Nachdem Erdogan den Artikel genehmigt und im Amtsblatt veröffentlicht hat, beginnt das Bewerbungsverfahren für EJT-Mitglieder. Anträge können direkt bei den SSI-Landes- und Bezirksdirektionen sowie per Post und E-Government gestellt werden.

Nach der Verabschiedung der EJT-Verordnung in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei wird Präsident Recep Tayyip Erdoğan den Artikel voraussichtlich bis Ende der Woche billigen. Später wird das EJT-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft treten. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt beginnt auch das Bewerbungsverfahren für diejenigen, die im Rahmen des EJT in den Ruhestand gehen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich bei SGK und E-Government bewerben.

Wer sich nicht sicher ist, ob er die Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Status auf Antrag bei den SGK-Direktionen und dem Telefon „Hallo 170“ erfahren. Für diejenigen, die fehlende Bonustage haben, ist es möglich, diese Tage mit Vorgängen wie Geburt, Militärdienst und Auslandsverschuldung zu ergänzen. Wer Leistungen bei mehreren Versicherungsträgern hat, scheidet bei dem Träger mit den meisten Prämientagen aus.

Mitarbeiter von EYT müssen zunächst ihre Jobs kündigen. In diesem Zusammenhang können EYT-Mitarbeiter, die den Arbeitsplatz mit dem „Code-8“-Verfahren verlassen, nach der Entlassung einen Rentenantrag stellen. Wer in dieser Situation ist, kann schnell eine Abfindung erhalten, wenn er nach der Pensionierung weiterarbeitet, sowie wenn er den Arbeitsplatz in der letzten Form verlässt. In beiden Fällen muss der Vertrag des EJT-Mitglieds, das weiterhin arbeiten wird, verlängert werden. Nicht berufstätige EJT-Mitglieder beantragen bei SSI eine Zuteilungsanfrage. Rentenanträge können direkt bei den SSI-Landes- und Bezirksdirektionen sowie per Post und E-Government gestellt werden.

Schritt-für-Schritt-Operationen

EJT-Mitglieder, die einen Antrag über E-Government stellen, klicken auf die Optionen „Einkommen, Antragsdokument für monatliche Beihilfen“ bzw. „Altersrente“. Dann wird je nach angeschlossener Institution SSK oder Bağ-Kur ausgewählt. Diejenigen, die im Rahmen von SSK monatlich anfragen, wählen „4A“, diejenigen von Bağ-Kur wählen „4B“. Beamte wenden sich an ihre Institutionen. Bei E-Government-Anwendungen kann auch die Bank ausgewählt werden, an die die Gehaltszahlung erfolgen soll. EJT-Mitglieder, die anhand ihrer Adresse auch die Bankfiliale ihrer Wahl bestimmen, erhalten ihre Gehälter von ihren Filialen.

Mit dem Gesetz können diejenigen, die vor dem 8. September 1999 versichert waren und die Versicherungszeit von 20 Jahren für Frauen und 25 Jahren für Männer erfüllt haben, in Rente gehen. Im EJT wird statt eines einzelnen Bonustages eine gestufte Prämientagregelung je nach Beschäftigungsjahr angestrebt. Um in den Ruhestand zu gehen, muss die Prämientagesbedingung erfüllt werden, die sich in der Mitte von 5.000 auf 5.000 975 Tage im Vergleich zum Datum des Arbeitsbeginns ändert.

werde im april schlafen

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, während die Rentenanträge von EJT-Mitgliedern voraussichtlich zunehmen werden, können rückwirkende Zahlungen gegen die Möglichkeit eines Rentenaufschubs geleistet werden. Gemäß den üblichen Regeln erhalten EJT-Mitglieder, die im März eine Petition eingereicht haben, ab April ihr erstes Gehalt. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Pauschalzahlung ab 1. April.

SGK: Warten Sie, bis es veröffentlicht wird

Nachdem das Gesetz im Parlament verabschiedet worden war, ergriffen viele EJT-Mitglieder Maßnahmen, um ihren Ruhestandsprozess einzuleiten. In der Stellungnahme der SGK heißt es, dass viele Bürgerinnen und Bürger Renten forderten, obwohl das Gesetz nicht in Kraft getreten ist, und sagte: „Es ist unserer Institution rechtlich nicht möglich, auf der Grundlage dieser Anträge vor dem Rentenverfahren ein Rentenverfahren durchzuführen Gesetz wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.“

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