Die Anwendungsgrundsätze der Körperschaftsteuer-Zusatzverordnung wurden festgelegt
Mit dem Gesetz zur Neuordnung einiger Forderungen und zur Änderung einiger Gesetze wurden die Grundsätze für die Durchführung der einst geschaffenen zusätzlichen Körperschaftsteuer festgelegt.
Das „Allgemeine Kommuniqué des Gesetzes Nr. 7440 über die Umstrukturierung von Steuern und anderen Forderungen“, das von der Präsidentschaft des Ministeriums für Finanzen und Finanzen erstellt wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Dementsprechend wurde mit dem Gesetz Nr. 7440 über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen und die Änderung bestimmter Gesetze eine zusätzliche einmalige Körperschaftsteuer eingeführt.
Mit der Mitteilung wurden die Originale für die Anwendung der Zusatzsteuer ermittelt und auch ausführliche Erläuterungen und Musteranträge in den Bescheid aufgenommen.
Die Nachsteuer wird aus der 2022 einzureichenden Körperschaftsteuererklärung entnommen, Körperschaftsteuerpflichtige zahlen diese Steuer, Einkommensteuerpflichtige zahlen keine Nachsteuer.
Körperschaftssteuerzahler in 11 Provinzen und 1 Distrikt, die von dem Erdbeben betroffen sind, das als höhere Gewalt erklärt wurde, werden keine zusätzlichen Steuern zahlen.
Gemäß den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und einigen anderen Gesetzen können Körperschaftsteuerpflichtige bei der Ermittlung des Nettokörperschaftsgewinns bei der Erklärung Abzüge und abzugspflichtige Abzüge vornehmen.
Es wird erwartet, dass 20.000 Steuerzahler betroffen sind
Die Verordnung wird voraussichtlich rund 20.000 Steuerzahler betreffen, die Befreiungen und Ermäßigungen bei der Körperschaftssteuer 2022 haben. Die Zusatzsteuer wird in der Körperschaftsteuererklärung 2022 mit 10 Prozent auf die Ermäßigungs- und Ausnahmebeträge berechnet.
Die Ausnahmen, die in den Geltungsbereich aufgenommen werden, sind Elemente wie Ausnahmen für Beteiligungsinteressen, Befreiungen von Vorteilen aus dem Verkauf von Immobilien und Beteiligungsanteilen, Gewinnbefreiungen, die aus dem Ausland erlangt werden und bestimmte Regeln enthalten, sowie Ausnahmen von Zinsen in Freihandelszonen und Technologieentwicklungszonen.
Unter den Rabatten wurden Investitions-, F&E- und Barkapitalrabatte in den Anwendungsbereich aufgenommen.
Im Rahmen des 32/A-Elements des Körperschaftsteuergesetzes wird eine zusätzliche Steuer von 10 Prozent auf die Bemessungsgrundlage erhoben, die der ermäßigten Körperschaftsteuer unterliegt.
Mit Ausnahme von Beteiligungsgewinnen wird die zusätzliche Steuer für die im Ausland erzielten und mit 15 Prozent belasteten Gewinne mit 5 Prozent berechnet.
Für Steuerpflichtige, denen eine besondere Kontoübertragung zugeteilt wird, wird eine zusätzliche Steuer auf die in den für die 2023 auslaufende Kontoübertragung einzureichenden Körperschaftsteuererklärungen berücksichtigten Ermäßigungs-, Freistellungs- und ermäßigten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlagen berechnet.
Die errechnete Steuer wird in zwei Raten gezahlt.
Die errechnete Nachsteuer wird in zwei Raten gezahlt, die erste Rate im April, innerhalb der Körperschaftsteuerzahlungsfrist, und die zweite im vierten Monat nach diesem Zeitraum, im August.
Auf F&E- und Designrabatte und Technopolis-Gewinne von Kleinst- und Kleinunternehmen wird keine zusätzliche Steuer erhoben.
Während F&E-Rabattbeträge und Freibeträge für Technopolis-Vorteile ebenfalls in den Anwendungsbereich der zusätzlichen Steuer fielen, wurden diese Rabatte und Befreiungen von etwa 3.000 F&E- und Technologieunternehmen, definiert als neue Unternehmer und sich entwickelnde, Kleinst- und Kleinunternehmen, vom Anwendungsbereich der zusätzlichen Steuer ausgenommen Steuer.
Die Befreiungsvorteile von Investmentfonds und Tochtergesellschaften, einschließlich Risikokapitalfonds, sind vom Geltungsbereich der zusätzlichen Steuer ausgenommen.
Während alle von Investmentfonds und verbundenen Unternehmen erzielten Vorteile, die für die Entwicklung der Kapitalmärkte und des Ökosystems des Unternehmertums wertvoll sind, von der Körperschaftsteuer befreit sind, sind die Interessen dieser Fonds und verbundenen Unternehmen ebenfalls vom Anwendungsbereich der zusätzlichen Steuer ausgenommen.
Gemäß Element 325/A des Steuerverfahrensgesetzes können die Fondspreise, die für Investitionen in Risikokapitalfonds oder verbundene Unternehmen zugewiesen wurden, vom Unternehmensgewinn abgezogen werden. Diese Preise, die von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen wurden, wurden ebenfalls vom Anwendungsbereich der zusätzlichen Steuer ausgenommen.
Währungsgesicherte Depots sowie Spenden und Hilfsmittel unterliegen keiner zusätzlichen Besteuerung. Freibeträge für Einkünfte aus währungsgesicherten Depots, Freibeträge für Vorteile aus Sell-Lease-Repurchase-Prozessen bei Finanzierungsleasinggesellschaften und Anlagenleasinggesellschaften, Risikofreibeträge zugunsten von Genossenschaften, Zuwendungs- und Zuwendungszuschläge aller Art und Sponsoringkosten werden nicht übernommen.
Die in der Erklärung ausgewiesenen Beträge, die aufgrund ihres Prestigecharakters nicht in den Geltungsbereich der Rabatte und Befreiungen einbezogen sind, werden nicht in den Geltungsbereich der zusätzlichen Steuer einbezogen.
Bewertungsunterschiede in der Mitte der türkischen Rechnungslegungsstandards/Türkischen Rechnungslegungsstandards und des Steuerstraßengesetzes, die in den Zeilen „Sonstige Rabatte und Ausnahmen“ in der Erklärung aufgeführt sind, Devisengewinne aus der Aufwertung der türkischen Lira bei Krediten, die als getarntes Kapital akzeptiert werden , Aufhebung der Abfertigungsregelung Auf die Beträge wird keine zusätzliche Steuer berechnet.
Gemäß den bilateralen Besteuerungsmaßnahmen und anderen bilateralen oder multilateralen internationalen Vereinbarungen wird auf von der Körperschaftsteuer befreite Gewinne keine zusätzliche Steuer erhoben. Bei den Liquidations-, Fusions-, Perioden- und vollständigen Spaltungsverfahren wird keine zusätzliche Steuer auf die vor dem 12. März 2023 eingereichten Erklärungen erhoben.
Aufgrund der Liquidations-, Fusions-, Zeit- und vollständigen Spaltungsprozesse der Steuerzahler wird keine zusätzliche Steuer auf die Rabatt- und Befreiungspreise berechnet, von denen sie in den Erklärungen profitieren, die sie vor dem Veröffentlichungsdatum des Gesetzes, dem 12. März 2023, eingereicht haben, z das Jahr 2022.
Diejenigen, die ihre Ausnahmen und Rabatte in ihren Erklärungen nicht angeben und die unvollständig melden, zahlen die zusätzliche Steuer mit Strafe. Berechtigte Ausnahmen und Abzüge müssen in der Erklärung ausgewiesen werden.
Unvollständig angefallene Steuernachlässe aufgrund von Rabatten und Ausnahmen, die nicht in der Deklaration ausgewiesen sind oder die nicht in den Rabatt-/Ausnahmezeilen enthalten sind, obwohl sie in der Deklaration ausgewiesen sind, werden mit Steuerverluststrafe und Verzugszinsen erhoben.
(AA)
T24