Technisch

Dessertmaterial wird mitgenommen

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Der Kauf von 5 Süßwarenartikeln wird mit offenen Ausschreibungsverfahren gemäß dem 19. Artikel des Gesetzes Nr. 4734 über das öffentliche Beschaffungswesen ausgeschrieben, und die Gebote werden nur über EKAP im elektronischen Umfeld empfangen.

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