Der Saldopreis der KGF-Garantie wurde um das 10-fache erhöht.
Die Bürgschaftsobergrenze des Kreditgarantiefonds (KGF) wurde gemäß dem 20. Gesetz Nr. 4749 über die öffentlichen Finanzen und die Schuldenverwaltung um das Zehnfache erhöht, diskontinuierlich.
Gemäß der im Amtsblatt vom 13. August veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten zur Änderung der Entscheidung über die Verstärkung der Staatskasse für Kreditgarantieinstitute wurde der Gesamtsaldopreis der KGF-Garantie um das Zehnfache erhöht.
In dem oben genannten Gesetz hatte das Ministerium für Finanzen und Finanzen die Befugnis, bis zu 100 Milliarden TL Mittel für Bartransfers oder Sonderausgaben von inländischen Staatsschuldverschreibungen (GDDS) zu den bestehenden oder neuen Programmen des Haushaltsplans des Ministeriums hinzuzufügen.
T24