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Der Finanzierungsvorschlag für „Mein neues Wohnprojekt“ liegt der Türkischen Großen Nationalversammlung vor

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MİTHAT YURDAKUL Ankara – Nach seinem Vorschlag sollen die Raten mit dem Ziel aufgebracht werden, die Wohnbaufinanzierungsratenzahlungen der am Projekt beteiligten Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Hierfür werden Gelder über eine zu bestimmende öffentliche Bank an Banken überwiesen. Beiträge können für Häuser geleistet werden, die noch nicht verkauft wurden und sich im Besitz von Auftragnehmerfirmen befinden, sowie für Projekte, die noch nicht begonnen haben oder noch in Produktion sind.

Banken prüfen, ob die einzuzahlende Person über ausreichende Zahlungsfähigkeit verfügt.

50 Prozent des Einkommens

Als Finanzbeitrag wird ein Maß von 30 bis 50 Prozent des Haushaltseinkommens des Projektantragstellers in Höhe der Ratenhöhe in den ersten drei Jahren überwiesen. Vom Konto der Auftragnehmerfirma bzw. vom Finanzierungsbetrag wird ein 5-prozentiger Umlageanteil über dem Verkaufspreis des Hauses eingezogen und auf befristete Konten überwiesen. Diese Beträge werden für die Zahlung von Finanzierungsraten bis zu einem Jahr verwendet. Dieser Preis kann ganz oder teilweise vom Finanzierungshauptpreis abgezogen werden, und der eingezogene Betrag kann von den Auftragnehmern nicht zurückgefordert werden.

Die mit Finanzierung erworbenen Immobilien können nicht innerhalb von 5 Jahren stufenweise übertragen und übertragen werden, und es kann nicht auf das Verkaufsversprechen gesetzt werden.

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