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Der erste Vereinfachungsschritt der Zentralbank

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Die Mitteilung zur Änderung des CBRT-Kommuniqués zur Einrichtung von Wertpapieren wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend wurde als erster Schritt im Rahmen der Vereinfachungspolitik beschlossen, die Sicherheitsfeststellungsquote von 10 Prozent auf 5 Prozent zu senken. Für Banken, deren Anteil unter 57 Prozent liegt, also dem niedrigeren der ermittelten Anteile für natürliche und juristische Personen, wird der Wertpapiergründungssatz um 7 Punkte erhöht und für Banken ab 70 Prozent mit einem Abschlag von 2 Punkten. Auf der Website der Zentralbank wurde folgende Erklärung abgegeben:

„In der Entscheidung des Geldpolitischen Ausschusses vom 22. Juni 2023 wurde erwähnt, dass der bestehende mikro- und makroprudenzielle Rahmen durch einen schrittweisen Ansatz auf der Grundlage von Wirkungsanalysen vereinfacht werden soll. In diesem Zusammenhang wurde als erster Schritt die Umsetzung der Sicherheitseinrichtung vereinfacht, um die Funktionalität der Marktmechanismen zu erhöhen und die makroökonomische Finanzstabilität zu stärken, und im Amtsblatt veröffentlicht. Der Vereinfachungsprozess wird schrittweise im Einklang mit den vom geldpolitischen Ausschuss angekündigten Grundsätzen fortgesetzt.“

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