Der Erhöhungssatz für Rentner steht fest! Bemerkenswertes EYT-Detail

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Das Element der Erhöhung der Rente um insgesamt 25 Prozent, einschließlich der Inflationsdifferenz, das dem im Planungs- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei diskutierten Gesetzentwurf hinzugefügt wurde, wurde angenommen.

Mit den zum Angebot hinzugefügten Elementen erhalten Pensionsfonds-, Bağ-Kur- und SSK-Rentner für 6 Monate im Jahr eine Gesamterhöhung von 25 Prozent. Die Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und soll ab Juli umgesetzt werden.

Tarkan Güçlü, Dozent der Universität Ankara Yıldırım Beyazıt, äußerte sich zu diesem Thema gegenüber TRT Haber wie folgt:

Wir bewerteten die Möglichkeit, dass die Erklärung des Präsidenten ein Gefühl des Wohlstands hervorrufen könnte. Wir haben festgestellt, dass dieser bei 25 Prozent lag. Die Erhöhung erfolgte um eine Größenordnung mehr als im bestehenden Tarifvertrag und Gesetz vorgesehen. Bezogen auf den Sozialhilfeanteil entspricht er etwa 5,23 Prozent für SSK- und Bağkur-Rentner. Dies entspricht einem Anstieg der pensionierten Beamten um 7,45 Prozent. Obwohl im Angebot für Beamte 6,34 Prozent angegeben sind, liegt dies daran, dass 6,34 Prozent zusätzlich zu 17,34 Prozent berücksichtigt werden. Dies entspricht somit einem Anstieg der pensionierten Beamten um 25 Prozent. Da liegt kein Mangel vor.

DIE THESE, DASS EJT-LEUTE NICHT VON DER GEHALTSERHÖHUNG PROFITIEREN WERDEN

Von dieser zusätzlichen Erhöhung, nämlich der Erhöhung auf 25 Prozent, werden die EYT-Mitglieder sicherlich profitieren. In den Social-Media-Kanälen wird seit gestern heftig geäußert, dass der Gesetzentwurf nicht zu den Vorschlägen im Ausschussvorschlag gehöre. Im 29. Artikel unseres Gesetzes Nr. 5510 wird dort die Berechnung der Altersrente, die wir Altersrente nennen, die in der Öffentlichkeit als Rente bekannt ist, erläutert und am Ende heißt es: Er sagt, dass diejenigen, die in den ersten sechs Monaten des Jahres in Rente gehen, von der Erhöhung im Januar profitieren werden, und diejenigen, die in der zweiten Jahreshälfte, also zwischen Juli und Dezember, in Rente gehen, von der Preiserhöhung im Januar profitieren werden und die Juli-Erhöhungen zusätzlich zur Januar-Erhöhung.

Deshalb steht im Gesetz ganz klar, dass Rentner in jedem Fall von dieser zusätzlichen Erhöhung profitieren. Wenn wir uns das Angebot ansehen, heißt es außerdem in Absatz b der Übergangsausgabe, dass auch diejenigen, die im Jahr 2023 in den Ruhestand gehen, von dieser Erhöhung profitieren werden.

 

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