Das Zeitalter der künstlichen Intelligenz zur Identifikation in der Bank
MİTHAT YURDAKUL/ANKARA- Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungsänderung kann künstliche Intelligenz in Remote-Banking-Prozessen eingesetzt werden, um die Fernidentifizierung zu erleichtern und Bankprüfungen ohne menschliches Eingreifen durchzuführen. Im Rahmen der in der Verordnung vorgenommenen Änderungen können Aktien- und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Privatpersonen den Bankvorgang im Rahmen des Sichtbefragungsverfahrens durchführen, ohne dass eine Unterschrift erforderlich ist. Die Vertretungsbefugnis der Person, die im Internet einen Prozess über den Namen des Unternehmens durchführt, wird anhand der Informationen überprüft, die aus dem Zentralregister-Registrierungssystem oder dem Handelsregisterblatt stammen. Für Behinderte besteht die Möglichkeit, bei der Besprechung mit der Bank Hilfe von einer dritten Person in Anspruch zu nehmen.
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