Das neue Wohnungsfinanzierungsprogramm wurde vom Planungs- und Haushaltsausschuss angenommen.
Dem Vorschlag zufolge wird dem Haushalt des Ministeriums für Finanzen und Finanzen ein Betrag von bis zu 30 Prozent des Finanzierungsrates für die reale Person in den ersten drei Jahren zugewiesen, und der Betrag wird an die öffentliche Bank überwiesen .
Es wird möglich sein, sich an den Wohnungsfinanzierungen zu beteiligen, die den Häusern zustehen, die noch nicht verkauft wurden und sich im Eigentum des Bauunternehmens befinden, und diejenigen, die Häuser aus den noch nicht begonnenen oder laufenden Wohnungsbauprojekten kaufen werden .
Vom Konto der ausführenden Firma bzw. vom Finanzierungspreis wird ein 5-prozentiger Umlageanteil auf den Verkaufspreis des Hauses eingezogen und auf befristete Konten bei finanzierenden Banken überwiesen.
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