CMB hat neue Entscheidungen bezüglich öffentlicher Angebote getroffen
Der Kapitalmarktausschuss (SPK) hat Entscheidungen getroffen, um einzelne Anleger bei öffentlichen Angeboten zu entlasten.
Im wöchentlichen Bulletin des CMB wurde der „Principle Decision of the Board Decision Body No. i-SPK 5.2 (dated 19/01/2023 and 3/96 sk)“ zu öffentlichen Angeboten des Gremiums veröffentlicht. In der Erklärung wurde festgestellt, dass bei den ersten öffentlichen Angeboten in der letzten Zeit ein geringer Teil des von Privatanlegern geforderten Preises erfüllt wurde.
„Der Vorstand hat Entscheidungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Forderungen der Privatanleger aus den Börsengängen stärker erfüllt werden und dass freie und/oder private Fonds mit einer begrenzten Anzahl von Anlegern oder einer kleinen Anzahl von Anlegern, die einen wertvollen Teil des Fonds besitzen, nicht kaufen zu viele Aktien beim ersten öffentlichen Angebot von Aktien, was zu Lasten des einzelnen Anlegers gehen kann.Die Erklärung enthielt die folgenden Informationen:
„Dementsprechend wird im Rahmen des erstmaligen öffentlichen Angebots von Anteilen nicht-öffentlicher verbundener Unternehmen, damit die Gratis- und/oder Investmentfonds mit dem Zusatz „privat“ in ihrer Bezeichnung als institutionelle Anleger gelten, „die Anzahl der Anleger sollten nicht weniger als 50 sein‘ und ‚Gesamtzahl aller Anleger‘. „Die Bedingungen, nicht mehr als 20 Prozent der Fondsbeteiligungsanteile zu haben, müssen in der Mitte erfüllt sein. Freie und/oder private Fonds, die nicht erfüllt sind diese Konditionen werden als Privatanleger belohnt.“
Änderung der Bedingungen für institutionelle Anleger
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Anfragen von Portfolioverwaltungsgesellschaften im Namen ihrer Kunden, mit denen sie persönliche Portfolioverwaltungsverträge abgeschlossen haben, nicht im Rahmen des Clusters für institutionelle Anleger berücksichtigt werden, und die folgenden Worte wurden aufgenommen:
„Organisationen, die mindestens zwei der Kriterien für institutionelle Investoren erfüllen, mit einer effektiven Gesamtsumme von 50 Millionen TL, einem jährlichen Nettoeinkommen von 90 Millionen TL und einem Eigenkapital von mehr als 5 Millionen TL, werden Nr nicht mehr als institutionelle Anleger betrachtet werden.Beträgt der Marktwert der öffentlich angebotenen Aktien bei öffentlichen Angebotsverfahren 100 Millionen TL oder weniger, wird der Betrag in der Entscheidung über die Anwendung der Formel „Verkauf an der Börse“ berücksichtigt als 250 Millionen TL angewendet werden.(AA)
T24