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ÇKS-Artefaktaktualisierungsprozesse, die über E-Government gestartet wurden

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Laut der schriftlichen Erklärung des Ministeriums; Im Rahmen der vom Ministerium für die Digitalisierung der Landwirtschaft durchgeführten Studien wurde die Möglichkeit eingeführt, Verlängerungen der ÇKS-Registrierung per E-Government mit dem Prestige vom 1. Oktober 2022 zu beantragen. Als Fortsetzung dieses Prozesses werden die ÇKS-Arbeitsfortschreibungsprozesse ab dem 1. Februar erstmals über E-Government durchgeführt. Aktualisierungswünsche können auch persönlich bei den Landes-/Bezirksdirektionen für Land- und Forstwirtschaft gestellt werden. Anträge auf Arbeitsaktualisierungen enden am 28. Februar.

Das Verfahren zur Einreichung von Anträgen auf Verlängerung der Registrierung über E-Government, das die erste Phase der Integration des ÇKS in das E-Government-Portal darstellt, wurde mit Prestige vom 1. Oktober 2022 durchgeführt. Die zweite Phase dieses Prozesses bildet die Anwendung, die es ermöglicht, Arbeitsaktualisierungsprozesse via E-Government durchzuführen. Durch diesen Schritt im Rahmen der Digitalisierung und des Bürokratieabbaus sollen alle Hersteller Arbeit und Zeit sparen. (DHA)

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