BRSA forderte eine einfache Nutzung der TCIP-Garantien im Erdbebengebiet.

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Die Bankregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) erklärte, dass es vorteilhaft wäre, die Nutzung der Garantien des Naturkatastrophenversicherungspools (DASK) in der Erdbebenregion so weit wie möglich für die Reparatur von Arbeitsplätzen zuzulassen, damit die beschädigten Arbeitsplätze dies tun können reaktiviert werden.

In dem Brief der BRSA an den türkischen Bankenverband und den türkischen Partizipationsbankenverband wurde der Wert der Inanspruchnahme von TCIP-Garantien für vom Erdbeben betroffene Unternehmen, vor allem bei der Reparatur von Arbeitsplätzen, betont.

In dem an die Gewerkschaften gesendeten Brief wurde festgestellt, dass nach den Erdbeben in Kahramanmaraş unter anderem aufgrund der materiellen Schäden an den Immobilien sehr große finanzielle Probleme und Beschwerden der Bürger entstanden seien, und es wurde davon ausgegangen, dass einige davon Die abgerissenen oder beschädigten Immobilien dienten als Sicherheit für den Wohnungsbaukredit und einige von ihnen als Sicherheit für andere vom Kunden genutzte Kredite. übertragen.

Um die Probleme und Bedenken hinsichtlich der Verteilung und Aufteilung der von TCIP an die relevanten Parteien gezahlten Entschädigungsbeträge im Zusammenhang mit den durch das Erdbeben verursachten Schäden zu klären, wurden zwischen dem Bankenverband der Türkei und dem Tochterbankenverband verschiedene Korrespondenzen geführt der Türkei, der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Renten (SEDDK) und TCIP. Die folgenden Wörter wurden in den aufgezeichneten Artikel aufgenommen:

„Um die Wunden der Gehirnerschütterungskatastrophe zu überwinden, die für unser Land sehr hohe Kosten verursacht und deren Auswirkungen voraussichtlich noch eine Weile anhalten werden, wird es für die betroffenen Parteien wertvoll sein, die vom Erdbeben betroffenen Personen ebenso zu unterstützen.“ In diesem Zusammenhang erstatten die Banken alle dem betreffenden Kunden hinterlegten Ansprüche der Erdbebenversicherung. Angesichts der bei unserer Agentur eingereichten Beschwerden in Richtung des Abzugs ist es von Vorteil, die Angelegenheit sensibel zu behandeln und dies zu berücksichtigen „Die von SEDDK und TCIP geführten Korrespondenzen, die zuvor über Ihren Verband an die Banken übermittelt wurden. Es ist wertvoll, sie zu nutzen, damit der Arbeitsplatz wieder betriebsbereit sein kann.“

In der Erklärung, die sich auf die Entscheidung der BRSA vom 10. Februar mit der Nummer 10507 bezieht, ist es notwendig, die Verschiebung der Kapital- und Zinszahlungen um mindestens 6 Monate, abhängig von den Anforderungen der Kunden, ab dem 6. Februar zu ermöglichen die Kredite, die den Kunden gewährt wurden, die von der Erdbeben-/Katastrophenkatastrophe betroffen waren und deren Zahlungsfähigkeit sich verschlechtert hat. Der Wert bleibt erhalten.

In dem Artikel wurde festgestellt, dass die Stundung der Tilgungs- und Zinszahlungen unter der Bedingung erfolgt, dass die kürzeren periodischen Wünsche des Kunden vertraulich behandelt werden und dass die Forderung des Kunden nicht eingeholt wird, wenn die Stundung erfolgt, ohne Zinsen/Gewinnbeteiligung zu verlangen und dass es als angemessen erachtet wird, mit größter Sorgfalt in Übereinstimmung mit der BRSA-Gesetzgebung und den Bankelementen und -praktiken zu erfolgen, wurden die folgenden Bewertungen vorgenommen:

„In diesem Prozess wurde beschlossen, keine Ungerechtigkeit gegenüber den Kunden hervorzurufen und alle Arten von Erleichterungen, einschließlich zusätzlicher Finanzierung, bereitzustellen, und diese Angelegenheit wurde Ihnen mit unserem Schreiben vom 13. Februar mit der Nummer 76932 mitgeteilt. In dieser Hinsicht notwendig.“ Sensibilität sollte im Rahmen des oben genannten Ratsbeschlusses gezeigt werden, auch bei Kunden, deren Arbeitsplätze durch das Erdbeben beschädigt wurden. Es ist sinnvoll, an die Notwendigkeit erinnert zu werden.“

(AA)

T24

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