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Bodrum-Erklärung von Cengiz Holding

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In der Erklärung heißt es:

„Die oben genannte Parzelle ist Eigentum unseres Unternehmens, dies wird durch die offiziellen Aufzeichnungen der Grundbuchdirektion von Bodrum bestätigt. Die Gemeinde Bodrum ist nicht befugt festzustellen, dass das Eigentumsrecht erloschen ist; Diese Behörde gehört zum Grundbuchamt. Das Grundstück befindet sich seit vielen Jahren in der Tourismuszone und die erforderlichen Zuteilungs- und Freigabeprozesse wurden mit Zustimmung der Privatisierungsverwaltung, des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel sowie des Ministeriums für Kultur und Tourismus durchgeführt. Während der Erteilung der Baugenehmigungen wurde offizielle Korrespondenz mit allen relevanten Institutionen geführt, einschließlich der Stadtverwaltung von Bodrum und dem Grundbuchamt von Bodrum. In der abgelaufenen Frist hat sich an der Situation keine Änderung ergeben, die eine Aufhebung der Baugenehmigung erforderlich macht. Gegen das unkonventionelle Vorgehen werden umgehend rechtliche Schritte eingeleitet.“

Staatsangehörigkeit

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