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Bekanntmachung des Handelsministeriums zu Hilfen aus dem Ausland

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Die Erklärung des Handelsministeriums lautet wie folgt: „Es ist möglich, aus dem Ausland versandte Grundbedarfsartikel und andere Waren einzuführen, um sie kostenlos an Personen zu verteilen, die durch das Erdbeben beschädigt wurden, oder sie zur Verwendung anzubieten. ohne Zöllen und handelspolitischen Maßnahmen unterworfen zu sein.

Um sicherzustellen, dass die Einhaltung systematisch durch die zuständigen Ministerien erfolgen kann, müssen die in diesem Rahmen erhaltenen Waren an den Namen einer der unten aufgeführten Institutionen/Organisationen gesendet werden.

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