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Bei Getreide werden Diesel- und Düngemittelgrundstoffe für das Produktionsjahr 2022 vorzeitig bezahlt.

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Der Beschluss des Präsidenten über die Zahlung von Diesel- und Düngerzuschlägen für das Getreide im Produktionsjahr 2022 und die Deckung der Finanzierungskosten dieser Zahlungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Beschluss wurden die Modalitäten und Grundsätze zur Vergütung der Brennstoff- und Düngemittelbasis, die zu den landwirtschaftlichen Grundlagen des Produktionsjahres 2022 gehören, bei Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Triticale und Paddy) ab 2022 festgelegt .

Landwirtschaftliche Basispreise in diesem Rahmen können von der Ziraat Bank durch Verlängerung eines Darlehens mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023 vergeben werden, sofern sie gemäß dem Zweck der Basis verwendet werden, auf Anfrage von Produzenten, die diese Preise verdient haben.

Für den Fall, dass die Unterstützungszahlung an die Produzenten durch Inanspruchnahme des Bankdarlehens geleistet wird, wird der bis zur Fälligkeit des Darlehens anfallende Zinsbetrag vom Ministerium für Finanzen und Finanzen im Rahmen der Einnahmen bei der Bank hinterlegt Verlustzahlungen und die Hauptzahlungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft an die landwirtschaftlichen Erzeuger.

Die Liste für die Abschlagszahlungen der Erzeuger wird in diesem Jahr vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft an die Bank gesendet, und der Förderzahlungskalender wird der Bank im Jahr 2023 zugesandt.

Die Verwendung des Darlehens hängt von der Festsetzung der Abschlagszahlung und dem Antrag des Herstellers bei der Bank ab. Im Rahmen dieser Entscheidung werden die Prozesse wie die Festlegung der Kreditvergabekriterien, die Belastung, die Auszahlung, die Nachverfolgung und das Inkasso der Hersteller, denen Kredite zugeteilt werden, gemäß der bankeigenen Methode und Gesetzgebung durchgeführt.

Im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten des Bundes können Darlehen vor Fälligkeit geschlossen werden.

Die Ertragsverlustpreise aufgrund der von der Bank im Rahmen des Beschlusses gewährten Darlehen werden auf der Grundlage der aktuellen Zinssätze berechnet, die von der Bank am Tag der Verzinsung – im Falle einer vorzeitigen Schließung am Tag des – angewendet werden Schließung des Darlehens. In diesem Zusammenhang werden Einkommensverlustzahlungen, die das Ministerium für Finanzen und Finanzen im Namen landwirtschaftlicher Erzeuger unter Verwendung von Darlehen leistet, aus den dem entsprechenden Abschnitt des Haushaltsplans des Ministeriums zugewiesenen Mitteln gedeckt.

Wird das Darlehen vor Fälligkeit geschlossen, erfolgt für die Restlaufzeit keine Nachzahlung an die Bank.

Ertragsausfallzahlungen erfolgen, nachdem die Bank die bis zum Fälligkeitstermin der im Rahmen dieses Beschlusses gewährten Kredite errechneten und gegen ihre eigenen Aufzeichnungen verfestigten Ertragsausfallbeträge am Ende des jeweiligen Zeitraums im Format übermittelt vom Ministerium für Finanzen und Finanzen mitgeteilt. Bis zum Abschluss der landwirtschaftlichen Ergänzungszahlungen im Rahmen dieser Entscheidung erfolgt keine Auszahlung der nicht in Anspruch genommenen Kredite an die Bank.

Der Beschluss trat mit Wirkung vom 20. Oktober 2022 in Kraft.

T24

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