Bei der Einfuhr bestimmter Kunstwerke wurden Abwehrmaßnahmen ergriffen.
Die vom Handelsministerium ausgearbeitete Erklärung zur Änderung der Erklärung zur Umsetzung der Einfuhrüberwachung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Dementsprechend wird unabhängig vom Land ein Überwachungsantrag für die Einfuhr von verarbeiteten Steinen gestellt, die zum Zerkleinern und Bauen geeignet sind und deren CIF-Wert weniger als 500 US-Dollar pro Tonne beträgt.
Das Kommuniqué tritt nach 30 Tagen in Kraft.
Das „Kommuniqué über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr“ des Ministeriums wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht.
Auf den Antrag inländischer Hersteller hin, die Frist für die beim Import von PET-Chips angewandten Konservierungsmaßnahmen zu verlängern, beschloss der Rat für den Wert von Schutzmaßnahmen bei Importen daher, eine Untersuchung zu diesem Thema einzuleiten.
Darüber hinaus wurde beschlossen, eine Untersuchung zum Antrag inländischer Produzenten auf Verlängerung der Frist für die am 1. Juli auslaufende Schutzmaßnahme für die Einfuhr von BOPP-Filmen iranischer Herkunft einzuleiten.
Als Ergebnis der Untersuchung wurde beschlossen, im Falle einer dreijährigen Größenbeschränkung (Kontingent) für die Einfuhr iranischer Herkunft des betreffenden Werks eine Vorsichtsmaßnahme anzuwenden.
Die Mitteilung tritt am 2. Juli in Kraft.
(AA)
T24