Aufgrund von Erdbeben wurden die Steuer-, Foto- und Gebührenbefreiungsfristen verlängert
Aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş wurde beschlossen, den Befreiungszeitraum für Steuer-, Lichtbild-, Gebührenbefreiungsdokumente und Exportkredite ohne Dokumente bis Ende des Jahres zu verlängern.
Die Mitteilung über die Änderung der Erklärung über Export, Transithandel, Verkäufe und Lieferungen, die als Exporte betrachtet werden, und Steuer-, Foto- und Gebührenbefreiung bei Dienstleistungen und Aktivitäten zum Erwerb von Devisen, die vom Handelsministerium erstellt wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft getreten.
Verlängert bis 31. Dezember
Dementsprechend wurde aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş am 6. Februar die Befreiungsfrist für Steuer-, Foto-, Gebührenbefreiungsdokumente/undokumentierte Exportkredite verlängert, deren Hauptsitz oder Produktionsstätten sich in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya befinden 31. Dezember 2023. Es wurde als angemessen befunden, den Befreiungszeitraum für die früher gekündigten Steuer-, Lichtbild- und Gebührenbefreiungsdokumente der Unternehmen zu verlängern, deren Exportverpflichtungskonten jetzt nicht geschlossen wurden, sowie für die zuvor verwendeten Exportkredite ohne Dokumente Datum des Inkrafttretens dieses Artikels.
Die oben genannten Fristen werden vom Ministerium am 31. Dezember 2023 auf Antrag von Unternehmen beim Ministerium für in elektronischer Umgebung ausgestellte Steuer-, Lichtbild- und Gebührenbefreiungsdokumente, vom Ministerium von Amts wegen für Exportkredite ohne Dokumente und von der zuständigen Bank festgelegt für Steuer-, Lichtbild- und Gebührenbefreiungsdokumente, die in physischer Umgebung ausgestellt werden Verlängert bis (einschließlich dieses Datums).
Darüber hinaus, obwohl sich ihr Hauptsitz oder ihre Produktionsstätten nicht in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya befinden, Unternehmen, die über Steuer-, Foto- und Gebührenbefreiungsdokumente verfügen, die belegen, dass sie die Befreiungstätigkeiten in den genannten Provinzen durchführen, sofern sie sich an das Ministerium wenden bis zum 31. Dezember 2023 und andere Bedingungen erfüllen, können von der in der Mitteilung festgelegten zusätzlichen Frist profitieren.
(AA)
T24