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Arrangement für automatische Importe

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MİTHAT YURDAKUL Ankara – Laut Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums ist für die Einfuhr von Fahrzeugen zum Verkauf im Inland die Einholung einer „Bescheinigung über die Ausübung des Kraftfahrzeuggewerbes“ beim Finanzamt verpflichtend. Ohne das betreffende Dokument ist ein Import nicht möglich. Über den Importeur wird abgefragt, dass „es keine Handlung oder Einfuhrverfahren gibt, die von den Zollverwaltungen an die benannten Behörden verwiesen wurden“. Falls die Fahrzeuge zum Zweck der „Nutzung“ importiert werden sollen, müssen die Fahrzeuge aktiviert und Registrierungsprozesse durchgeführt werden.

In den Verfahren, bei denen der Verwendungszweck nicht ermittelt werden kann oder der Preis gefälscht ist, wird ein „Dokument über die Aufnahme des Kraftfahrzeughandels für die Verfahrenserrichtung ohne SCT bei der Einfuhr zugelassener und registrierter Fahrzeuge“ angefordert. Dem Rundschreiben zufolge muss für Fahrzeuge, die durch Ausstellung von Beförderungspapieren beladen wurden, um vor dem 1. August 2022 in die Türkei verbracht zu werden oder die vor diesem Datum im Zollgebiet der Türkei angekommen sind, ein gültiger Brief bei der Finanzamtsdirektion eingehen vor dem 3. März 2022. Der Importvorgang wird zugelassen, sofern keine Feststellungen bezüglich des Fahrzeugs bei den benannten Behörden eingereicht werden müssen.

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