Technisch
Anzuschaffende Hardware-Ausstattung

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Die Beschaffung von Hardware und Waren wird gemäß dem 19. Punkt des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen Nr. 4734 mit offenen Ausschreibungsverfahren ausgeschrieben, und die Angebote werden nur in elektronischer Umgebung über EKAP entgegengenommen.
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