Änderungen der Geschäftseröffnungs- und Lizenzierungsregeln
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Eröffnung eines Unternehmens und Arbeitslizenzen, die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und erste Änderung vorbereitet wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. In der Stellungnahme des Ministeriums heißt es, dass die naturschädigenden Nebentätigkeiten am Arbeitsplatz exakt oder untergeordnet mit der Klasse des Haupttätigkeitsfachs ermittelt werden. In der Erklärung wird das gemäß der „Umweltgenehmigungs- und Genehmigungsverordnung“ ausgestellte Dokument für unterbrochene Tätigkeiten ausgestellt, nachdem es dem „Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP)“ unterzogen wurde, um die Konformität der Anlagen zu bestimmen, die für die Umweltgenehmigung und -genehmigung gelten Dokumente mit dem einschlägigen Gesetz, Anwendung im Geltungsbereich der Verordnung, Eröffnungslizenz, Standortauswahl und Anträge auf Genehmigung zur Errichtung von Einrichtungen, kann sie die umgebende Genehmigung und das Lizenzdokument ersetzen.
In der Stellungnahme hieß es, dass auch Industrieanlagen in den Abfallprozess einbezogen werden, bei denen unbedingt ein Gesundheitsschutzband herumgelegt werden muss: „In dieser Form wird sichergestellt, dass die negativen Auswirkungen auf die Umwelt nach außen abgegeben werden können von der Parzelle, wo sich die Industrieanlagen im Abfallprozess befinden, wird verhindert.Von dieser Anordnung werden Umladestationen für feste Abfälle, Umladestationen für feste Abfälle, Abfalleinrichtungen wie Wasseraufbereitungsanlagen, Sammlung von Verpackungsabfällen, Trenn- und Verwertungsanlagen, gefährliche , Verwertungsanlagen für ungefährliche und spezielle Verfahren für natürliche Abfälle, Anlagen zur Abfallsammlung von Seeschiffen, Sammlung von Verpackungsabfällen, Trenn- und Recyclinganlagen sind betroffen.
ÄNDERUNG DER BEAUTY-SALON-ELEMENTE
Es wurde festgestellt, dass umfangreiche Änderungen in den Themen Schönheitssalons vorgenommen wurden. In der Stellungnahme wurde ausgeführt, dass die von den Beauty-Experten zu verwendenden Geräte für Haarentfernungsanwendungen die festgelegte Leistungsgrenze nicht überschreiten dürfen, und es wurde darauf hingewiesen, dass die technischen Informationen der Geräte und der jährlich neu gekauften Geräte obligatorisch mitgeteilt werden müssen an die Landesgesundheitsdirektion und das Gouverneursamt.
„VORLÄUFIGE ABLÄUFE IM KOSMETIKSALON WERDEN REGELT“
Permanent Make-up wurde zu den Verfahren hinzugefügt, die in Schönheitssalons durchgeführt werden können.
„Verbotene Vorgänge in Schönheitssalons wurden neu geregelt. Demnach werden keine medizinischen Vorgänge, Werbung und sonstige medizinische Verkaufsförderungsmaßnahmen durchgeführt. Mit der Änderung der Verordnung wurden zusätzliche Regelungen zu privaten Sportstätten und Schmuckhandelstätigkeiten in die Verordnung aufgenommen zum ersten Mal“, hieß es. (DHA)
Staatsangehörigkeit