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Änderung des währungsgesicherten Pfandsystems

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Bei juristischen Personen wurden Änderungen im währungsgesicherten Depot vorgenommen. Gemäß der neuen Verordnung der Zentralbank können Unternehmen und juristische Personen ihre bei Banken bestehenden Dollar-, Euro- und Pfund Sterling-Konten zu einem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 30. September 2022 in türkische Lira umtauschen.

Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung lautet wie folgt:

„Der erste Absatz des vierten Punktes der Erklärung zur Unterstützung der Umwandlung von Einlagen- und Beteiligungskonten in türkischer Lira (Nr.: 2021/14), veröffentlicht im Amtsblatt vom 21.12.2021 und mit der Nummer 31696, wurde wie folgt geändert.

„(1) Fremdwährungseinlagenkonten von inländischen ansässigen natürlichen Personen bei Banken und von inländischen juristischen Personen in US-Dollar, Euro und britischen Pfund, die zu einem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem 31.12.2021 und dem 30.9.2022 bei Banken bestehen, und in Fremdwährung geführte Fondsguthaben werden auf Wunsch des Kontoinhabers zum Umrechnungskurs in Türkische Lira umgerechnet.

ARTIKEL 2- Diese Bekanntmachung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 3- Der Leiter der Zentralbank der Republik Türkei führt die Beschlüsse dieser Erklärung aus.“

T24

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