Technisch

Änderung der Mindestreservesätze für Banken

Werbung

Gemäß der Verordnung wurde die zusätzliche Mindestreservepflicht von Banken erhöht, die den für die Umrechnung von Fremdwährungskonto auf TL-Konto festgelegten Kurs nicht erfüllen konnten. In der im „Communiqué on Required Reserves“ der Zentralbank enthaltenen Änderung wurde der Begriff „reale Person“ in „reale und juristische Person“ geändert. Somit galt die Regel des Abfangens des absoluten Kurses bei der Umrechnung von Fremdwährung in TL, die nur Privatkonten abdeckt, auch für juristische Personen und Firmenkonten. In der Erklärung der Zentralbank heißt es: „Die Banken mit einem Wechselkurs für reale und juristische Personen unter 10 Prozent beginnen mit zusätzlichen 5 Punkten, und Banken, die zwischen 10 und 20 Prozent liegen, beginnen mit der ersten obligatorischen Reserve Übertragung der Fazilität nach Übertragung von 3 Prozentpunkten Für Banken, deren Umrechnungskurs für natürliche oder juristische Personen nicht berechnet werden kann, werden die von der Zentralbank festgelegten Regeln und Grundsätze berücksichtigt. Die veröffentlichte Stellungnahme tritt am 2. September 2022 in Kraft.

Staatsangehörigkeit

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"