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Änderung der Mindestreservesätze der Zentralbank

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im Amtsblatt veröffentlicht Kommuniqué über erforderliche Reserven Der von der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) für Banken geltende Mindestreservesatz wurde auf 0 Prozent gesenkt. Für Finanzierungsgesellschaften wurde dieses Verhältnis auf 20 festgelegt.

Die Entscheidung wurde im Amtsblatt wie folgt bekannt gegeben:

„Für Vermögenswerte, die einer Mindestreservepflicht unterliegen, beträgt der Mindestreservesatz 0 Prozent für Banken und 20 Prozent für finanzierende Unternehmen.“

 

T24

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